§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die
Geschäftsbeziehung von VIP Gartengestaltung und -pflege
und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und
Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und
Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme
der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der
Firma VIP Gartengestaltung und -pflege an gewerbliche und
nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche
gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der VIP Gartengestaltung
und -pflege im Geschäftsverkehr gegenüber
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen /
Vertragsbedingungen des Kunden / Verbrauchers oder
Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen.
Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden
innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen,es sei denn ihrer
Geltung wird ausdrücklich durch die Firma VIP Gartengestaltung und
-pflege schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 VIP Gartengestaltung und -pflege hält sich an abgegebene
Angebote vier Wochen, ausgenommen sind Materialpreise,
Rohstoffe wie Naturproduckte und Pflanzen die extremen
Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss
ausüben können.
2.2 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen
erklärt der Kunde/ Endverbraucher oder Leistungsempfänger
verbindlich diese erwerben zu wollen.
2.3 Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von
Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden
umgehend.
§ 3 Leistungs- und Lieferfristen
3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd
und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes
vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der
rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der
Firma VIP Gartengestaltung und -pflege durch etwaige
Zulieferanten.
3.2 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist
bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind
Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder
Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma VIP Gartengestlatung und -pflege
zurückzuführen ist. Wetterverhältnisse und krankheitsbedingte Ausfälle von
Mitarbeitern gehörden nicht zu den Positionen zur Schadensersatzforderung.
3.3 Gerät VIP Gartengestaltung und -pflege mit einer Leistung
oder Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine
angemessene Nachfrist von mindestens 5 Wochen zu setzten,
nach deren ergebnislosen Ablauf er
vom Vertrag zurücktreten kann. Diese Nachfrist muss schriftlich
gegenüber der Firma VIP Gartengestaltung und -pflege angezeigt werden.
Ein etwaiger Verzugsschaden des Kunden beschränkt sich auf
höchstens 5 % der vereinbarten netto
Vergütung, sofern VIP Gartengestaltung und -pflege den
Verzug nur leicht fahrlässig verursacht hat.
3.4 Höhere Gewalt bei VIP Gartengestaltung und -pflege oder
deren Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße
Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige
individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der
durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die
genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so
werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen
kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma VIP
Gartengestaltung und -pflege richtet sich nach dem
zugrundeliegenden Auftragsbestätigung.
3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich
angezeigt z.d durch die Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber
eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb von 10
Werktagen gemeinsam mit dem Auftragsnehmer durchzuführen.
wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit
Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die
Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder
einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme
als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei
deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch
die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden),
sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu
machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
§ 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
4.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder
Dienstleistungen binnen einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist
kommt der Kunde in Zahlungsvollzug, VIP Gartengestaltung und -pflege
ist nach billigem Ermessen dann berechtigt, die
banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugsschaden in
Höhe von dem aktuellen Basiszinssatz. Näheres wie Skonto etc. wird auf
der Rechnung angegeben und geregelt.
4.2 VIP Gartengestaltung und -pflege behält sich das Recht vor,
Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, diese sind
binnen einer Frist von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug
zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in
Zahlungsvollzug und VIP Gartengestaltung und -pflege
behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese
Abschlagszahlung / Teilzahlung beglichen werden. Nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des Kunden sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu
verlangen. Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis zur
Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung,
sämtliche gelieferten Materialien im Besitz der Firma VIP Gartengestaltung
und -pflege, genauso bleiben sämtliche durch uns
entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw.
Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.
4.3 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, behält sich VIP Gartengestaltung
und -pflege vor, einen prozentual errechneten Betrag von der Vorschuss-
zahlung einzubehalten. Jedoch mindestens 30 %.
4.4 Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche
Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer
vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der
vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung
abhängig zu machen.
4.5 An- und Abfahrten sind innerhalb eines 50 Kilometer Radius kostenfrei.
Als Ausgangspunkt gilt dabei immer der Sitz von VIP Gartengestaltung
und -pflege. Ausnahmen stellen Kleinaufträge
unter 300,00€ dar.
4.6 VIP Gartengestaltung und -pflege dokumentiert die Arbeiten für jeden Tag
in den dafür vorgesehenen Tagesreports, die im Falle von Bestreiten des Kundens
vorgezeigt und glaubhaft gemacht werden können. Die Reports sind nach
besstem Wissen von Mitarbeitern der Firma VIP Gartengestaltung und -pflege
ausgefüllt worden.
§ 5 Gewährleistung
5.1 VIP Gartengestaltung und -pflege übernimmt die Gewähr,
dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt
ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit
Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch
aufheben oder mindern.
5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber
geliefert werden, wird von VIP Gartengesaltung und -pflege
keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für
Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer
herrühren.
5.3 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der
gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über 1 bzw.
zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der
Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung
der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung
voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.).
Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost , Dürre, Schädlingsbefall etc.
sind von der Garantie ausgenommen, obgleich wir versuchen solche
Ereignisse zu beobachten um diesen gegebenenfalls entgegenwirken
zu können. Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von
Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen
Schädigungen durch den Kunden erkennbar.
5.4 VIP Gartengestaltung und -pflege liefert die Ware in der
Ausführung und Beschaffenheit,die zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die
Haftung für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten
Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Eine Sachmängelhaftung ist
des Weiteren ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu
einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz
mangelhaft ist. Die vorerwähnten Gewährleistungsbestimmungen
gelten entsprechend für durch VIP Gartengestaltung und -pflege
erbrachte Werk- oder Dienstleistungen.
5.5 Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf
Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen
steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom
zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und
schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch
Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von
mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.
5.6 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach
mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag,
steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels
zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung
Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies
zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung, übernimmt
VIP Gartengestaltung und Pflege keine Garantie für eine
bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit von ihr gelieferter Ware.
5.7 Der Kunde hat die empfangende Ware oder angenommene Leistung
unverzüglich nach Anlieferung/Leistungserbringung auf etwaige
Sachmängel hin zu untersuchen und seine Beanstandung unver -
züglich gegenüber VIP Gartengestaltung und -pflege anzuzeigen.
Nach Ablauf von 7 Tagen, seit dem Leistungs - /
Lieferungsdatum gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit
etwaige Mängel, Abweichungen vom Leistung /Lieferungsumfang oder
sonstige Beanstandungen der Ware/Leistung im Rahmen einer
stichprobenartig durchgeführten überprüfung hätten festgestellt
werden können. Bei sämtlichen mangelbedingten Rücklieferungen
trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung der Ware
bis zu deren Eingang bei VIP Gartengestaltung und -pflege.
5.8 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, ist VIP Gartengestaltung
und -pflege berechtigt, die ihr aus Anlass der
Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu
verlangen.
§ 6 Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über
verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies
nicht geschehen, kann VIP Gartengestaltung und -pflege für
eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung
übernehmen.
6.2 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie
Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne o.ä. werden vom
Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur
Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen,
Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und der gleichen, zu denen
der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem
Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes
vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.
6.3 Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und
Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber
auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und
Baustrom kann vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen
werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Kunde die Kosten
für die Bereitstellung.
§ 7. Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand
8.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der
allgemeine Gerichtsstand von VIP Gartengestaltung und -pflege
(Amtsgericht: Karlsruhe). Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag der allgemeine Gerichtsstand von VIP Gartengestaltung und -pflege
(Amtsgericht Karlsruhe).
8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 8. Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen
8.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen zwischen VIP Garengestaltung und -pflege
und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon
die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen und des
Vertragsverhältnisses im übrigen unberührt. Die Vertragsparteien
verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch
solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem
wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten
Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für eventuelle
Regelungslücken.
Telefon: 07244-945599 Mobil: 0172-7274422 |
Am Hasenbiel 17 76297 Stutensee |